Die Absolventinnen und Absolventen dieses Studiums verfügen über allgemeines juristisches Grundwissen inhaltlicher und methodischer Art sowie über spezifisch wirtschaftsjuristische und wirtschaftswissenschaftliche Basiskenntnisse. Sie sind in der Lage, Problemstellungen aus Recht und Wirtschaft mithilfe einer juristischen Lösungsmethodik selbständig zu bewältigen.