Universität Innsbruck
Das gemeinsame Studienprogramm dient der Heranbildung von ForscherInnen und von exzellentem Nachwuchs für die Besetzung anderer gehobener beruflicher Positionen. Das gemeinsame Studienprogramm an den zwei verschiedensprachigen Universitäten Innsbruck und Padua qualifiziert die AbsolventInnen durch eine hohe sprachliche und interkulturelle Kompetenz. Ausbildungsziel ist die Befähigung zu selbstständiger, methodisch einwandfreier wissenschaftlicher Arbeit, die mit der Dissertation als eigenständiger Forschungsleistung belegt wird. Es werden Detailkenntnisse in den für die erfolgreiche Bearbeitung des Dissertationsthemas relevanten Wissenschaftsdisziplinen, insbesondere in den Kerndisziplinen der Rechtswissenschaften, in den verwandten relevanten Wissenschaften sowie in der aktuellen relevanten Literatur erworben, ebenso die Qualifikation zur rechtsvergleichenden Arbeit. Neben der Aneignung und Weiterentwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse dient das gemeinsame Studienprogramm dem Erwerb von Schlüsselqualifikationen wie der Fähigkeit zu vertiefter theoretischer Reflexion, zum selbstorganisierten Lernen, zum fachwissenschaftlichen Diskurs, zum interdisziplinären und internationalen Dialog, zur Präsentation eigener Forschungsergebnisse und zur Vermittlung eigenen Wissens. AbsolventInnen erwerben das Verständnis des Berufsbildes eines selbständigen Wissenschaftlers/einer selbständigen Wissenschaftlerin im akademischen, wirtschaftlichen und öffentlichen Umfeld, Fertigkeiten zur Erstellung einer wissenschaftlichen Publikation und darüber hinaus das Verständnis rechtsethisch relevanter Problembereiche und deren Auswirkungen auf gesellschaftliche Problemstellungen und Entwicklungen.
Doctor of Philosophy, PhD
6 Semester / 180 ECTS
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