Die Doktoratsstudiendienen der Qualifikation für eine wissenschaftliche Tätigkeit im Bereich des Dissertationsgebietes. Sie bieten eine wissenschaftliche Ausbildung auf internationalem Niveau und sollen die Absolventinnen und Absolventen dazu befähigen, den internationalen Standards entsprechende selbstständige Forschungsleistungen im jeweiligen Fachbereich zu erbringen. Das Doktorat der Rechtswissenschaften kann im Dissertationsgebiet "Rechtswissenschaften" absolviert werden.