Hochschulstudien Doktoratsstudium der Rechtswissenschaften

Studienart

Doktoratsstudium Der Abschluss einer derartigen Ausbildung entspricht dem NQR-Level VIII. Dazu zählen u. a. PhD-Abschlüsse, Doktorat-Abschlüsse und der Abschluss einer Ausbildung in Klinischen Psychologie und/oder Gesundheitspsychologie.

Hochschule

Universität Innsbruck

Inhalt

Das Doktoratsstudium der Rechtswissenschaften ist der Gruppe der rechtswissenschaftlichen Studien zu-geordnet. Es dient der Heranbildung von ForscherInnen und von Nachwuchs für die Besetzung anderer gehobener beruflicher Positionen. Ausbildungsziel ist die Befähigung zu selbstständiger, methodisch einwandfreier originärer wissenschaftlicher Arbeit, die mit der Dissertation als eigenständiger Forschungsleistung belegt wird, sowie der Heranbildung und Förderung des wissenschafltichen Nachwuchses auf Grundlage von Diplom- und Masterstudien. Neben der Aneignung und Weiterentwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse dient das Doktoratsstudium dem Erwerb von Schlüsselqualifikationen wie der Fähigkeit zu vertiefter theoretischer Reflexion, zum selbstorganisierten Lernen, zum fachwissenschaftlichen Diskurs, zum interdisziplinären und internationalen Dialog, zur Präsentation eigener Forschungsergebnisse und zur Vermittlung eigenen Wissens. AbsolventInnen erwerben das Verständnis für rechtsethisch relevante Problembereiche und deren Auswirkungen auf gesellschaftliche Problemstellungen und Entwicklungen. Sie sind weiters befähigt, wissenschaftliche Ergebnisse eigenständig zu präsentieren, sowie eigene und fremde wissenschaftliche Ergebnisse, Konzepte und Projekte vor KollegInnen, vor Laien und vor wissenschaftlich kompetentem Publikum kritisch zu diskutieren bzw. analysieren. Das Doktoratsstudium der Rechtswissenschaften entspricht internationalen Standards.

Akademischer Grad

Doktor/in der Rechtswissenschaften, Dr. iur.

Studiendauer

6 Semester / 180 ECTS

Diese Seite wurde aktualisiert am: 07. November 2024 V2.7.0.0