Die DoktorandInnen erweitern und vertiefen ihre theoretischen und methodologischen Kenntnisse und Fertigkeiten auf dem Gebiet der Rechtswissenschaften. In ihrer Dissertation, die auch ein fächerübergreifendes Thema behandeln kann, unternehmen sie die selbstständige Bearbeitung neuer wissenschaftlicher Fragestellungen. Ziel des Doktoratsstudiums der Rechtswissenschaften ist, die Befähigung zur selbstständigen wissenschaftlichen Arbeit zu erwerben sowie juristische NachwuchswissenschaftlerInnen auszubilden und zu fördern, die einen Beitrag zur Weiterentwicklung der Rechtswissenschaften liefern können.