Hochschulstudien Doktoratsstudium der Rechtswissenschaften

Studienart

Doktoratsstudium Der Abschluss einer derartigen Ausbildung entspricht dem NQR-Level VIII. Dazu zählen u. a. PhD-Abschlüsse, Doktorat-Abschlüsse und der Abschluss einer Ausbildung in Klinischen Psychologie und/oder Gesundheitspsychologie.

Hochschule

Universität Graz

Inhalt

Die DoktorandInnen erweitern und vertiefen ihre theoretischen und methodologischen Kenntnisse und Fertigkeiten auf dem Gebiet der Rechtswissenschaften. In ihrer Dissertation, die auch ein fächerübergreifendes Thema behandeln kann, unternehmen sie die selbstständige Bearbeitung neuer wissenschaftlicher Fragestellungen. Ziel des Doktoratsstudiums der Rechtswissenschaften ist, die Befähigung zur selbstständigen wissenschaftlichen Arbeit zu erwerben sowie juristische NachwuchswissenschaftlerInnen auszubilden und zu fördern, die einen Beitrag zur Weiterentwicklung der Rechtswissenschaften liefern können.

Akademischer Grad

Doktor/in der Rechtswissenschaften, Dr. iur.

Studiendauer

6 Semester / 180 ECTS

Diese Seite wurde aktualisiert am: 07. November 2024 V2.7.0.0