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Fachqualifikation Verkehr, Transport und Zustelldienste Führerscheine
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Erklärung


Qualifikationsbereich
  • Verkehr, Transport und Zustelldienste
  •  
    Unter Führerscheine fallen die folgenden Detailqualifikationen:
    Bezeichnung Erklärung
    Feuerwehrführerschein Lenkberechtigung für Feuerwehrfahrzeuge.
    Führerschein A Lenkberechtigung für Motorräder über 25 kW mit oder ohne Beiwagen und für Kfz mit drei Rädern mit Eigenmasse unter 400 kg, leichte Einachs-Anhänger.
    Führerschein B Lenkberechtigung für Pkw, Lkw und Kombi mit höchstens 9 Sitzplätzen und Gesamtmasse bis 3.500 kg sowie für Kfz mit drei Rädern mit Eigenmasse über 400 kg; leichte Anhänger, schwere Anhänger wenn Zugfahrzeug und Anhänger bis 3.500 kg.
    Führerschein B + Code 111 Lenkberechtigung für Motorräder mit einem Hubraum von maximal 125 ccm und einer Leistung von maximal 11 kW.
    Führerschein B+E Lenkberechtigung für Kraftwagen der Klasse B, mit denen andere als in der Klasse B erlaubte Anhänger gezogen werden.
    Führerschein C+E Lenkberechtigung für Kraftwagen der Klasse C, mit denen andere als leichte Anhänger gezogen werden.
    Führerschein C1+E Lenkberechtigung für Kraftwagen der Unterklasse C1, mit denen andere als leichte Anhänger gezogen werden.
    Führerschein C1/C Lenkberechtigung für LKW, Sonderkraftfahrzeuge und unbesetzte Omnibusse, höchstens 9 Sitzplätze, leichte Anhänger; Lkw mit bis zu 7,5 t.
    Führerschein D Lenkberechtigung für Autobusse (über 9 Sitzplätze) und Sonderkraftfahrzeuge, leichte Anhänger.
    Führerschein F Lenkberechtigung für Traktoren und landwirtschaftliche Arbeitsmaschinen, alle Anhänger.
    Führerschein G Lenkberechtigung für Sonderkraftfahrzeuge und selbstfahrende Arbeitsmaschinen wie z.B. für Baggerfahrzeuge.
    Führerschein Vorstufe A Lenkberechtigung für Leichtmotorräder mit einer maximalen Motorleistung von 25 kW sowie einem Verhältnis Leistung/Leergewicht von maximal 0,16 kW/kg.
    Führerscheinklasse E Zusätzliche Führerscheinklasse, die in Kombination mit den Führerscheinen B, C1, C und D zum Lenken der entsprechenden Fahrzeuge mit einem schweren Anhänger berechtigt.
    Gefahrgutlenkerausweis Lenkberechtigung für Fahrzeuge mit gefährlichen Gütern wie Tankfahrzeuge, LKW mit gefährlichem Stückgut, radioaktivem oder explosivem Material u.ä.
    Heeresführerschein Lenkberechtigung für Heeresfahrzeuge.
    Lkw-Führerscheine Lenkberechtigung für Fahrzeuge mit mehr als 3,5 Tonnen und max. 8 Sitzplätzen.
    Mopedausweis Lenkberechtigung für Motorfahrräder mit einem Hubraum von maximal 50 ccm und einer zugelassenen Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h.
    Sattelschlepper Vom Lkw abgeleitetes Fahrzeug, das anstelle einer Ladefläche eine Vorrichtung aufweist, über die spezielle Anhängerarten angekuppelt werden können.
    Schulbuslenkerausweis Lenkberechtigung für Personenkraftwagen mit neun Sitzplätzen zur Beförderung von bis zu 14 Schulkindern.
    SchülerInnentransportschein Der SchülerInnentransportschein gehört zu der Führerscheinklasse D und berechtigt zum Fahren eines Kleinbuses.
    Sonderführerscheine Lenkberechtigung für Sonderfahrzeuge, z.B. Einsatzfahrzeuge, Gefahrguttransporter etc.
    Taxilenkerausweis Absolvierung eines Taxilenkerkurses und Ablegen der Taxilenkerprüfung; Lenkberechtigung für Taxis von der zuständigen Bezirkshauptmannschaft.
    Tieflader Berechtigung zum Führen von Transportwagen, die vorwiegend zum Transport schwerer oder sperriger Lasten eingesetzt werden. Der Name "Tieflader" kommt von der besonders tief liegenden Ladefläche.
    Verwenden von Fahrerkarten
     
    Gefragt ist diese Qualifikation in folgenden Berufsfeldern:
    Transport und Zustellung
    © AMS Österreich November 2012 Zum AMS-Berufsinformationssystem