| Bezeichnung |
Erklärung |
| Feuerwehrführerschein |
Lenkberechtigung für Feuerwehrfahrzeuge. |
| Führerschein A |
Lenkberechtigung für Motorräder über 25 kW mit oder ohne Beiwagen und für Kfz mit drei Rädern mit Eigenmasse unter 400 kg, leichte Einachs-Anhänger. |
| Führerschein B |
Lenkberechtigung für Pkw, Lkw und Kombi mit höchstens 9 Sitzplätzen und Gesamtmasse bis 3.500 kg sowie für Kfz mit drei Rädern mit Eigenmasse über 400 kg; leichte Anhänger, schwere Anhänger wenn Zugfahrzeug und Anhänger bis 3.500 kg. |
| Führerschein B + Code 111 |
Lenkberechtigung für Motorräder mit einem Hubraum von maximal 125 ccm und einer Leistung von maximal 11 kW. |
| Führerschein B+E |
Lenkberechtigung für Kraftwagen der Klasse B, mit denen andere als in der Klasse B erlaubte Anhänger gezogen werden. |
| Führerschein C+E |
Lenkberechtigung für Kraftwagen der Klasse C, mit denen andere als leichte Anhänger gezogen werden. |
| Führerschein C1+E |
Lenkberechtigung für Kraftwagen der Unterklasse C1, mit denen andere als leichte Anhänger gezogen werden. |
| Führerschein C1/C |
Lenkberechtigung für LKW, Sonderkraftfahrzeuge und unbesetzte Omnibusse, höchstens 9 Sitzplätze, leichte Anhänger; Lkw mit bis zu 7,5 t. |
| Führerschein D |
Lenkberechtigung für Autobusse (über 9 Sitzplätze) und Sonderkraftfahrzeuge, leichte Anhänger. |
| Führerschein F |
Lenkberechtigung für Traktoren und landwirtschaftliche Arbeitsmaschinen, alle Anhänger. |
| Führerschein G |
Lenkberechtigung für Sonderkraftfahrzeuge und selbstfahrende Arbeitsmaschinen wie z.B. für Baggerfahrzeuge. |
| Führerschein Vorstufe A |
Lenkberechtigung für Leichtmotorräder mit einer maximalen Motorleistung von 25 kW sowie einem Verhältnis Leistung/Leergewicht von maximal 0,16 kW/kg. |
| Führerscheinklasse E |
Zusätzliche Führerscheinklasse, die in Kombination mit den Führerscheinen B, C1, C und D zum Lenken der entsprechenden Fahrzeuge mit einem schweren Anhänger berechtigt. |
| Gefahrgutlenkerausweis |
Lenkberechtigung für Fahrzeuge mit gefährlichen Gütern wie Tankfahrzeuge, LKW mit gefährlichem Stückgut, radioaktivem oder explosivem Material u.ä. |
| Heeresführerschein |
Lenkberechtigung für Heeresfahrzeuge. |
| Lkw-Führerscheine |
Lenkberechtigung für Fahrzeuge mit mehr als 3,5 Tonnen und max. 8 Sitzplätzen. |
| Mopedausweis |
Lenkberechtigung für Motorfahrräder mit einem Hubraum von maximal 50 ccm und einer zugelassenen Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h. |
| Sattelschlepper |
Vom Lkw abgeleitetes Fahrzeug, das anstelle einer Ladefläche eine Vorrichtung aufweist, über die spezielle Anhängerarten angekuppelt werden können. |
| Schulbuslenkerausweis |
Lenkberechtigung für Personenkraftwagen mit neun Sitzplätzen zur Beförderung von bis zu 14 Schulkindern. |
| SchülerInnentransportschein |
Der SchülerInnentransportschein gehört zu der Führerscheinklasse D und berechtigt zum Fahren eines Kleinbuses. |
| Sonderführerscheine |
Lenkberechtigung für Sonderfahrzeuge, z.B. Einsatzfahrzeuge, Gefahrguttransporter etc. |
| Taxilenkerausweis |
Absolvierung eines Taxilenkerkurses und Ablegen der Taxilenkerprüfung; Lenkberechtigung für Taxis von der zuständigen Bezirkshauptmannschaft. |
| Tieflader |
Berechtigung zum Führen von Transportwagen, die vorwiegend zum Transport schwerer oder sperriger Lasten eingesetzt werden. Der Name "Tieflader" kommt von der besonders tief liegenden Ladefläche. |
| Verwenden von Fahrerkarten |
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