| Bezeichnung |
Erklärung |
| Abwicklung des Zahlungsverkehrs |
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| Akkreditivgeschäft |
Kenntnis des Akkreditivgeschäfts zur Abwicklung von Geschäften unter Verpflichtung der Bank zur Zahlung die Rechnung des Importeurs an den Exporteur. |
| Auslandszahlungsverkehr |
Überweisungen an ausländische Konten bzw. Überweisungen vom Ausland auf inländische Konten. |
| Bankverkehr |
Geschäftsverkehr mit Banken. |
| Basel II |
Kenntnis jenes Regelwerks, mit dem der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht Eigenmittelvorschriften für die international tätigen Banken seiner Mitgliedsstaaten festlegt. |
| Basel III |
Änderungen der Eigenkapitalregeln für Finanzinstitute. |
| Bonitätsprüfung |
Überprüfung der wirtschaftlichen Situation eines Unternehmens, eines Staates oder einer Privatperson (z.B. zum Zwecke der Risikoeinschätzung bei Krediten). |
| Clearingabwicklung |
Verrechnung von Forderungen und Verbindlichkeiten im Interbankengeschäft sowie im Bereich kurzfristiger Geldgeschäfte zwischen Industrieunternehmen; dient dem Liquiditätsausgleich. |
| Geldhandel |
Handel mit kurzfristigen Guthaben bzw. Krediten zum Zwecke der Liquiditätsbeschaffung. |
| Girosammelverwahrung |
Kenntis der Girosammelverwahrung unter Erfassung der Wertpapiere auf Konten und Verwahrung bei einer Wertpapiersammelbank. |
| Internal Capital Adequacy Assessment Process |
Erweiterung des Basel II - Prozesses um bankenaufsichtliche Überprüfungsprozesse und verstärkte Offenlegungspflichten. |
| Kreditanalyse |
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| Kreditgeschäft |
Abwicklung von Krediten. |
| Kreditkarten |
Kenntnis des Kreditkartenwesens zur bargeldlosen Bezahlung von Waren und Dienstleistungen bei Vertragsunternehmen. |
| Leasing |
Kenntnis des Leasings als Form der Vermietung auf Zeit über Ratenzahlung. |
| Nostrokontendisposition |
Kenntnis der Nostrokontendisposition mit dem Ziel der Mittelvermehrung durch erfolgreiches Umschichten. |
| Pfandleihwesen |
Gewährung von Darlehen gegen Annahme von Wertgegenständen. |
| Projektfinanzierung |
Kenntnis jener Form der Kreditgewährung, bei der die Verzinsung und Rückzahlung der Mittel weitgehend oder auch ausschließlich aus den Erträgen des betreffenden Investitionsprojekts erfolgen. |
| Risikoverlagerung |
Maßnahme zur Ausschaltung der Folgen eingetretener Risiken durch deren entgeltliche Übertragung auf Dritte. |
| Sonderfinanzierung |
Finanzierungsformen für Spezialvorhaben, wie z.B.: ASFINAG für die Straßenfinanzierung, Exportfinanzierung. |
| Trade Finance |
Handelsfinanzierungen. |
| Treasury |
Kenntnis des Treasury, weclhes die Aufgabenbereiche Refinanzierung und Liquiditätssteuerung, Aktiv/Passiv-Steuerung, Fixed-Income und Eigenhandel beinhaltet. |
| Treasury Back Office |
Administrative Mitarbeit im Bereich Treasury. |
| Unternehmensbeteiligungen |
Besitz von Anteilen an einem Unternehmen. |
| Valutengeschäft |
Handel mit ausländischen Währungen. |
| Verbraucherkreditgesetz |
Das Verbraucherkreditgesetz trat per 11. Juni 2010 in Kraft. Die Grundlage für das Gesetz ist eine Eu-Verbraucherkreditrichtlinie. Das Gesetz gilt für Kredite ab einem Betrag von 200 Euro und bringt etliche Verbesserungen für KreditnehmerInnen. |