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Zertifikate und Ausbildungsabschlüsse - Maschinen, Kfz, Metall
Berechtigung zum uneingeschränkten Betrieb von Dampfkesseln und Wärmekraftmaschinen gemäß DKBG § 3 (Dampfkesselbetriebsgesetz).
Diese Seite wurde aktualisiert am: 18. April 2024 V2.5.1.0